Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

  2. Vertragsgegenstand und Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers

  3. Personal und Subunternehmer

  4. Vertragsschluss und Vertragssprache

  5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  7. Nutzungsrechte; Verletzung von Rechten Dritter

  8. Nennung als Referenzkunden

  9. Haftung für Schäden

  10. VertragslaufzeitundKündigung

  11. Geheimhaltung

  12. Abwerbung von Personal und Subunternehmern

  13. Höhere Gewalt

  14. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

  1. 1.1.  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Marius Borsky, Adskalieren, Zur Pointnermühle 3C, 85435 Erding, Deutschland, E- Mail: office@adskalieren.com (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftragnehmer“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber“, gemeinsam auch „Parteien“).

  2. 1.2.  Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

  3. 1.3.  Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  4. 1.4.  Die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. Ziffer 1.3 dieser AGB. Der Auftragnehmer kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

1.5. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Auftraggeber in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers

2.1. Der Auftragnehmer berät und unterstützt das Unternehmen bei der regionalen und überregionalen Gewinnung von Besuchern für Website bzw. Landingpages über Werbeanzeigen, die von Internetdiensten wie z.B. Google Adwords, Yahoo Sponsored Search, Bing Search (nachfolgend „Internetdienste“) in den Ergebnisseiten von Internetsuchmaschinen, Suchmaschinenpartner- und Contentpartnerwebsites platziert werden.

2.2. Gegenstand des Vertrages ist ferner der regelmäßige Bezug von Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber (nachfolgend „Laufzeitvertrag“). Beim Laufzeitvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber die vertraglich geschuldeten Leistungen innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu erbringen.

2.3. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich ausschließlich aus dem Inhalt der Auftragsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

2.4. Der Auftragnehmer erstellt die Texte und Überschriften der Anzeigen und richtet die Anzeigenkampagnen bei den Internetdiensten ein. Der Auftragnehmer beauftragt die Anzeigenkampagnen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bei den Internetdiensten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Vollmachten oder Registrierungsbestätigungen zu erteilen.

2.5. Der Auftragnehmer schuldet das pflichtgemäße Bemühen um eine optimierte Platzierung der Werbeanzeigen bei den Internetdiensten unter fachkundiger Berücksichtigung der bekannten Geschäftsinformationen des Auftraggebers sowie der bekannten Parameter der Internetdienste, die für die Einblendung der Werbeanzeigen und deren Platzierung relevant sind. Ein bestimmter Erfolg für die Einblendung der Werbeanzeigen und deren Platzierung ist jedoch nicht geschuldet, da dieser letztendlich von den nicht offenkundigen Algorithmen des jeweiligen Internetdienstes abhängt.

2.6. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber regelmäßig über den Erfolg der Anzeigenkampagnen Bericht erstatten.

2.7. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Auftraggeber abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.

  1. 2.8.  Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

  2. 2.9.  Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben können.

  1. Personal und Subunternehmer

    Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Auftragnehmer kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.

  2. Vertragsschluss und Vertragssprache

  1. 4.1.  Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

  2. 4.2.  Die Beauftragung der vom Auftraggeber zuvor ausgewählten Leistungen gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb 7 Tagen nach Zugang beim Auftragnehmer anzunehmen.

  3. 4.3.  Die Annahme erfolgt entweder,

• indem der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftragsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Annahmeerklärung beim Auftraggeber maßgeblich ist, oder

  • indem der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Abgabe dessen Beauftragung zur Zahlung auffordert, oder

  • indem der Auftragnehmer mit der Ausführung der beauftragen Leistungen auf Anforderung des Auftraggebers beginnt und dieses dem Auftraggeber anzeigt.

    Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem

eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Auftraggeber zu laufen. Die Frist endet mit dem Ablauf des siebten (7) Tages. Nimmt der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Auftraggeber nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

4.4. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

4.5. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber hat die Leistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen (nachfolgend „Informationen“) unentgeltlich zur Verfügung, sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Auftragnehmers zugeordnet wurden.

5.2. Bestehen die Leistungen des Auftragnehmers in der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. der Unterstützung des Auftraggebers bei deren Ausarbeitung, wird der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung leisten.

5.3. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.

5.4. Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Webseite erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber- und Leistungsschutz, Marken-, und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf den Auftragnehmer übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.

5.5. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche sowie die marken- und urheberrechtliche Verantwortung für den Inhalte der Website des Auftraggebers sowie die Konformität der geschalteten Anzeigen mit den Richtlinien des Internetdienstes (z.B. Google Ads-Richtlinien), trägt ausschließlich der Auftraggeber. Die inhaltliche Gestaltung des redaktionellen Teils der Website obliegt gleichfalls weiterhin ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Vorstehendes gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die redaktionellen Inhalte erstellt.

5.6. Sofern der Auftragnehmer Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Videos) für den Auftraggeber erstellt, ist der

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Auftraggeber verpflichtet, die durch dem Auftragnehmer erstellten Inhalte vor der Veröffentlichung auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen sowie zu genehmigen. Der Auftraggeber wird die erforderlichen Genehmigungen innerhalb von 7 Tagen erteilen, damit der Arbeitsablauf des Auftragnehmers nicht beeinträchtigt wird und dieser in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen. Die Inhalte gelten als genehmigt, sofern der Auftragnehmer keine Korrektur- und/oder Änderungswünsche innerhalb der vorgenannten Frist vom Auftraggeber in Schrift- oder Textform erhalten hat.

  1. 5.7.  Kommt der Auftraggeber seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Auftragnehmer entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Auftragnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

  2. 5.8.  Der Auftragnehmer behält sich zudem das Recht vor, eine Beauftragung des Auftraggebers abzulehnen, wenn dieser dem Auftragnehmer Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. 6.1.  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Pauschalvergütung um Gesamtpreise. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer für die Erbringung seiner Leistungen die vereinbarte monatliche Vergütung zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Pauschalvergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Auftragnehmers. Die angegebene Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. 6.2.  Der Auftraggeber kann die Pauschalvergütung nach seiner Wahl mit nachstehenden Zahlungsarten bezahlen:

  3. 6.3.  Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ wird die Vergütung für den zwischen den Parteien in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitraum im Voraus fällig. Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Verkäufers maßgebend.

  4. 6.4.  Beim Laufzeitverträgen ist der Rechnungsbetrag für den jeweils vertraglich geschuldeten Lieferintervall im Voraus zur Zahlung fällig. Bei Auswahl der Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ und Erteilung eines entsprechenden SEPA-Lastschriftmandats werden

fällige Beträge jeweils zu Beginn des neuen Lieferintervalls vom Bankkonto des Auftraggebers abgebucht. Sofern der Auftraggeber es zu vertreten hat, dass die Lastschrift aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder aufgrund nicht ausreichender Kontodeckung abgebucht werden kann oder er der Abbuchung widerspricht, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, trägt dieser die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren.

6.5. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mahnkosten in pauschaler Höhe von 5,00 EUR geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis keiner bzw. geringerer Kosten vorbehalten.

6.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

6.7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.

6.8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

7. Nutzungsrechte; Verletzung von Rechten Dritter

7.1. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der Website des Auftraggebers sowie an deren Inhalten verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer jedoch für die Dauer des Vertrags sowie territorial und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang die für die vertragsgegenständliche Nutzung der Webseite erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte ein, insbesondere an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und an gewerblichen Schutzrechten. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung. Das Recht ist nicht übertragbar, enthält aber das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte im

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Rahmen der Bedingungen dieses Vertrags an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte unterzulizensieren sowie den Suchmaschinenbetreibern die zum

9. Haftung für Schäden
9.1. Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten

Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:

• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; • bei Garantieversprechen, soweit dieses

zwischen den Parteien vereinbart ist;
• soweit der Anwendungsbereich des

Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

9.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 9.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

9.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1. Der Vertrag wird unbefristet, mindestens jedoch für die in der Auftragsbestätigung angegebene Dauer (Mindestlaufzeit) geschlossen. Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um die vom Auftraggeber ausgewählte Vertragslaufzeit und kann dann jeweils wieder mit einer Frist von einem Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

10.2. Das Entgelt für Verträge wird jeweils zu Beginn des vertraglich geschuldeten Zeitintervalls im Voraus zur Zahlung fällig.

10.3. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

10.4. Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E- Mail oder per Brief) gekündigt werden.

10.5. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch den Auftragnehmer schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Auftraggeber nutzbar sind.

Suchmaschinenmarketing im
Vertragserfüllung erforderlichen
einzuräumen. Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen eine weitergehende Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte erfordern, als in diesem Absatz vorgesehen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber vorab informieren und die Parteien werden sich hierzu gesondert abstimmen.

  1. 7.2.  Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an den vom Auftragnehmer und/oder von Dritten im Auftrag des Auftragnehmers erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Analysen und Konzepten sowie bei deren Umsetzung an den Arbeitsergebnissen jedoch das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für die Suchmaschinenoptimierung seiner Webseite erforderlichen Umfang zu nutzen.

  2. 7.3.  Machen Dritte gegen den Auftragnehmer Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Webseite des Auftraggebers bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber oder sonstige Nutzer verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Webseite verletze ihre Rechte, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere den Auftragnehmer von den Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung freistellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verletzung auf einem Verstoß des Auftragnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten, aus diesem Vertrags beruht, und/oder wenn der Auftraggeber die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten entsprechend, wenn Dritte wegen der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Auftraggebers nach Ziffer 5.4. Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend machen.

8. Nennung als Referenzkunden

  1. 8.1.  Der Auftragnehmer ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Auftragnehmer berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.

  2. 8.2.  Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite des Auftragnehmers, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Auftraggebers erfolgen. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

8.3.

Rahmen der Nutzungsrechte

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11. Geheimhaltung

14. Schlussbestimmungen

11.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen

14.1. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Auftraggeber, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.

14.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 16.03.2024 ©Adskalieren

vertrauliche Informationen von den weitergegeben und offengelegt werden.

Parteien

11.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Auftragnehmers oder der vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt .

11.3. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

  1. Abwerbung von Personal und Subunternehmern

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, das qualifizierte Personal und/oder Subunternehmer des Auftragnehmers während der Laufzeit des Vertrags nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Auftragnehmer gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Auftragnehmer die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt hat.

  2. Höhere Gewalt

    Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu unterbrechen und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungserbringung gerät der Auftragnehmer nicht in Verzug. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

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